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Mit Schutzrechten ist im Allgemeinen ein besonderer Qualitätseindruck verbunden. Das erteilte Schutzrecht weist auf die Einzigartigkeit des Produktes hin. Zudem gelten Unternehmen mit vielen Schutzrechten als besonders innovativ.

Hinweise auf Schutzrechte wie Patent, DBP, DBGM, ®-Marken oder GeschmM steigern die Wertschätzung für angebotene Produkte oder Dienstleistungen und erhöhen den Wert des Unternehmens. Dadurch wird der Hinweis auf erteilte Schutzrechte ein gewichtiges Verkaufsargument, mit dem sich in der Öffentlichkeit eine stärkere Wirkung erzielen lässt als mit allgemein gehaltenen Anpreisungen.

Gerade mittelständische Unternehmen machen daher häufig auf Patente aufmerksam, um ihren Kunden die vom Patentamt testierte technologische Leistungsfähigkeit nachzuweisen.

Gleichzeitig machen sie deutlich, dass das Produkt von Wettbewerbern nicht angeboten werden darf.

Überdies haben Hinweise auf erteilte Schutzrechte eine abschreckende Wirkung gegenüber potentiellen Verletzern des Schutzrechtes. Zumindest eine versehentliche Schutzrechtsverletzung kann dadurch vermieden werden.

Auch die äußere Erscheinungsform hat einen wesentlichen Einfluss auf den Qualitätseindruck. Das Design als Alleinstellungsmerkmal ist daher oftmals von erheblicher Bedeutung. Die ästhetisch ansprechende Gestaltung eines Produkts ist zudem ein wesentliches Kriterium für die Kaufentscheidung. Besonderes Design prägt sich ein und führt zu einer hohen Qualitätsanmutung.

Das äußere Erscheinungsbild gewinnt vor allem dann an Bedeutung, wenn die Kaufentscheidung des Kunden nur noch eingeschränkt durch die Qualität des technischen „Innenlebens“ eines Erzeugnisses bestimmt wird. Das eingetragene Design ergänzt den technischen Vorsprung durch ein geschütztes Design.

Zunehmend wird auch die betriebliche Herkunft für die Kaufentscheidung maßgeblich. Das Markenzeichen, früher auf das Warenzeichen beschränkt, dient als sichtbarer Hinweis für Qualität und Image in einem schlecht überschaubaren Angebot. Seit Jahren steigt das Markenbewusstsein bei den Verbrauchern.

Erst durch die Marke erhalten Produkte ihre unverwechselbare Identität und transportieren zugleich eine Wertschätzung. Nicht selten besteht der wesentliche Wert des gesamten Unternehmens in der Marke, beispielsweise der Firma.

Der Markenschutz kann beliebig oft verlängert werden und schafft daher auch nach Ablauf von Patentrechten eine Monopolstellung, die zur strategischen Ergänzung dem Schutz durch technische Schutzrechte vergleichbar ist.