Vermögenswerte

Vermögenswerte

Patente, Urheberrechte und deren Lizenzen können Gegenstand immaterieller Vermögenswerte (engl. Intangible Asset) sein. Der immaterielle Vermögenswert ist ein in der Bilanz aktivierter, nicht-physischer Vermögenswert. Nach deutschem Bilanzrecht (HGB) sind immaterielle Vermögensgegenstände, zu denen Patente und Marken zählen, nur bilanzierbar, wenn sie entgeltlich erworben wurden.

Außerdem sind diese nach der Anschaffung regelmäßig abzuschreiben, sodass in der Annahme des Gesetzgebers ein nachhaltiger Wert nicht geschaffen wird, was bei gepflegten Marken und dauerhaft nutzbaren Patenten sicher nicht der Realität entspricht.

Die International Financial Reporting Standards (IFRS, ehemals IAS) sehen bei der Bewertung von Schutzrechten eine Aktivierung vor, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Dies sind die Identifizierbarkeit und Abgrenzbarkeit des Schutzrechtes, die Kontrollierbarkeit durch das bilanzierende Unternehmen und ein nachweislicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen.

Unternehmen, die bereits nach IAS bilanzieren (Pflicht für alle börsennotierten Unternehmen seit 2005), können originäre, also eigene Patententwicklungen und Marken unter diesen drei genannten Bedingungen aktivieren.