Patent
Durch ein Patent wird eine Erfindung geschützt, die sich durch technische Merkmale auszeichnet. Dabei ist es möglich, sowohl Vorrichtungen und Verfahren, nämlich Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren, als auch Verwendungen und Anordnungen zu schützen. Dabei kommt der Formulierung der Patentansprüche eine entscheidende Bedeutung zu, weil diese den späteren Schutzumfang festlegen.
Nach der Einreichung einer Patentanmeldung kann im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zunächst auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet werden, sodass sich ein „Schwebezustand“ der Patentanmeldung einstellt. Bis spätestens 7 Jahre nach dem Anmeldetag muss der Prüfungsantrag gestellt werden, um die Patentanmeldung zur Erteilung zu bringen und damit das eingetragene und letztlich auch erst dann durchsetzbare Patent zu erlangen.
Eine erfolgreiche Patentanmeldung setzt voraus, dass die Erfindung neu ist, also weder aus dem Stand der Technik noch durch eigene Veröffentlichungen bekannt geworden ist. Weiterhin muss die Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein.
Im Prüfungsverfahren wird der Prüfer des Patentamtes üblicherweise eine Reihe von Druckschriften zitieren und auf dieser Basis zu einer oftmals für den Anmelder nachteiligen vorläufigen Beurteilung gelangen. Diskussionspunkt ist dabei häufig die Frage, ob der Gegenstand der Erfindung durch den bekannten Stand der Technik nahegelegt und damit nicht erfinderisch ist.
Durch eine Erwiderung auf einen solchen Prüfungsbescheid kann der Prüfer nicht selten doch noch davon überzeugt werden, dass die geforderte erfinderische Tätigkeit vorliegt. Dabei sind sowohl technische als auch juristische Aspekte zu würdigen. Auf diese Weise kann trotz eines ablehnenden ersten Prüfungsbescheids oft doch noch eine Patenterteilung erreicht werden.
Für die Patentanmeldungen bzw. erteilten Patente sind Jahresgebühren an das Patentamt zu zahlen, wobei eine maximale Laufzeit von 20 Jahren möglich ist.
Eine internationale Patentanmeldung, deren Kurzbezeichnung „PCT-Anmeldung“ von dem ihr zugrunde liegenden Patent Cooperation Treaty (Patentzusammenarbeitsvertrag) herrührt, ist eine Option auf ein Bündel nationaler und regionaler Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich im Allgemeinen nach 30 Monaten seit der ersten Anmeldung, in die nationale oder regionale Zuständigkeit übergehen.
Die notwendige Entscheidung, in welchen Ländern ein Patentschutz erwirkt werden soll, kann somit zeitlich verzögert werden und schafft zugleich Entscheidungsspielraum. Ergänzend gestattet der obligatorische internationale Recherchenbericht eine Abschätzung der späteren Patenterteilungsaussichten.
Mit der Einleitung der nationalen Phase vor einem nationalen Patentamt oder der regionalen Phase vor dem Europäischen Patentamt wechselt die Zuständigkeit zu diesen Patentämtern, die ausschließlich und abschließend über die Erteilung des Patents beschließen.
Aufgrund dieser Aufteilung in die internationale Phase einerseits und die nationale bzw. regionale Phase andererseits ergibt sich auch, dass die „PCT-Anmeldung“ niemals direkt zu einem „Weltpatent“ führen kann.
Eine Europäische Patentanmeldung ist eine zentral beim Europäischen Patentamt einzureichende und dort auch bis zur Erteilung bearbeitete Patentanmeldung. Mit der europäischen Patentanmeldung wird also zunächst ein einheitliches Patent für alle Länder, die dem europäischen Patentübereinkommen angehören, wie beispielsweise auch die Schweiz, angestrebt. Nach der Erteilung zerfällt die Zuständigkeit in ein Bündel nationaler Teile des Europäischen Patents. Der Entstehungsprozess dieser nationalen Teile des Europäischen Patents wird als „Validierung“ bezeichnet. Eine Überprüfung der nationalen Teile des erteilten Europäischen Patents findet jedoch nicht statt, sodass sich die Validierung auf die Erfüllung von Formerfordernissen beschränkt.
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zu diesem Schutzrecht haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt. Um das Merkblatt anzusehen oder auszudrucken, bitte einfach das rechtsstehende Symbol anwählen.