Design
Durch ein eingetragenes Design wird eine zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Design neu ist und Eigenart aufweist. Gegenstand des Schutzes kann z.B. die äußere Gestaltung von Gegenständen des täglichen Bedarfs, aber auch das Äußere von Maschinen oder Fahrzeugen sein. Flächendesigns sind z.B. Stoff- oder Tapetendesigns.
Außer einer Einzelanmeldung können bis zu 100 verschiedene Designs derselben Warenklasse in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden.
Es kann eine 12-monatige Neuheitsschonfrist zugunsten des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers beantragt werden.
Der Designschutz gilt zunächst 5 Jahre und ist auf maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag verlängerbar.
Ähnlich wie bei einer Marke kann der Designschutz durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster auf alle EU-Staaten und durch die internationale Hinterlegung des Designs bzw. Geschmacksmusters auf viele, auch außereuropäische Länder ausgedehnt werden.