Lizenzvertragsrecht
Gewerbliche Schutzrechte lassen sich auch ohne eigenen Vertrieb oder eine eigene Firma verwerten. Der Inhaber kann seine Schutzrechte oder auch Schutzrechtsanmeldungen lizenzieren. Dadurch lassen sich neue Märkte erschließen, ohne investieren zu müssen.
Mit der Lizenz erhält der Lizenznehmer das Recht, den Gegenstand des Schutzrechtes entweder allein (ausschließliche Lizenz) oder neben anderen Lizenznehmern (einfache Lizenz) gewerblich zu nutzen.
Lizenzverträge regeln die entgeltliche Nutzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Designs. Hierzu wird entweder eine ausschließliche Lizenz oder eine einfache, nichtausschließliche Lizenz vereinbart.
Die Lizenzgebühr kann als Anteil an dem Umsatz oder bezogen auf die Stückzahl vereinbart werden. Der Vertrag regelt auch die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sowie deren Rechte und Pflichten. Auch eine bestimmte Qualität des Lizenzgegenstandes kann vereinbart werden.
Bei der Ausarbeitung solcher Lizenzverträge sind eine Vielzahl von Einzelheiten, wie Lizenzgebiet, Lizenzgegenstand, Lizenzsätze, Nachprüfbarkeit der Lizenzabrechnungen und kartellrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen.
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