Überwachung

Überwachung

Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Unternehmers, sich laufend über bestehende, insbesondere über neu zur Eintragung gelangte Patente, Gebrauchsmuster, Marken und geschützte Designs in den Geschäftsbereichen, in denen sein Unternehmen tätig ist, zu unterrichten. Der Unternehmer handelt also schuldhaft, wenn er sich über bestehende oder neu veröffentlichte Schutzrechte in seinem Geschäftsbereich nicht ausreichend informiert hat und deswegen fremde Schutzrechte missachtet.

Grundsätzlich sollte sich jedes Unternehmen, das Entwicklung betreibt, über das Geschehen auf seinem Tätigkeitsgebiet mit Hilfe einer permanenten Patentüberwachung auf dem Laufenden halten. Neben der technischen Entwicklung kann damit auch das Marktgeschehen und die Wettbewerberaktivität beobachtet werden.

Der Lösung dieser Aufgabe dient unsere auch als „Wettbewerbsmonitoring“ bezeichnete Schutzrechtsüberwachung.

Patentüberwachung

Häufige Fragestellungen, die mit Hilfe der Patentüberwachung beantwortet werden, sind:

  • Welche neuen Produkte oder Verfahren gibt es auf einem Sachgebiet?
  • Welchen Gegenstand betreffen Neuanmeldungen eines Mitbewerbers und welche Länder hält er für relevant?
  • Nimmt das Verfahren einen erfolgreichen Verlauf und wann wird ein Patent erteilt?

Aus den verschiedenen Fragestellungen ergeben sich individuelle Anforderungen und damit für die Patentüberwachung verschiedene Varianten. Hierzu ist zunächst grundsätzlich das Überwachungsintervall festzulegen.

Soll die Überwachung möglicherweise zur Einreichung eines Einspruchs gegen ein Patent genutzt werden, ist im Hinblick auf die kurze dreimonatige Einspruchsfrist beim Deutschen Patent- und Markenamt ein wöchentliches oder monatliches Überwachungsintervall sinnvoll.

Soll die Überwachung lediglich der generellen Information ohne rechtliche Konsequenzen dienen, sind auch längere Intervalle möglich. Auch von der Anzahl der zu erwartenden Treffermenge, insbesondere hergeleitet aus Aktivitäten der Vergangenheit, sollte das Überwachungsintervall beeinflusst werden. Auf diese Weise kann der Umfang auf eine vernünftige Anzahl von Dokumenten beschränkt werden.

Entschieden werden muss weiterhin über die zu überwachenden Dokumentenarten und Länder. Hier ist von Bedeutung, zu welchem Zweck (nur technische oder auch rechtliche Information) und im Hinblick auf welche Märkte (nur Inland oder bestimmte Länder im Ausland) die Überwachung durchgeführt wird.

Bei der Aufbereitung der Ergebnisse richten wir uns selbstverständlich nach Ihren Wünschen. Verschiedene Möglichkeiten und Medien stehen zur Auswahl. Die aufgefundenen Dokumente können als Komplettdokumente oder beschränkt auf Titelseiten übermittelt werden. Die Übermittlung kann per E-Mail, im pdf-Format, per Post auf einem Datenspeicher (CD-ROM) oder auch als Papierfassung erfolgen.

Markenkollisionsüberwachung

Viele der relevanten Markenämter führen im Rahmen des Anmeldeverfahrens lediglich eine von möglichen älteren Marken unabhängige Formalprüfung zu neu angemeldeten Marken durch. Beispielsweise prüft das Deutsche Patent- und Markenamt nicht, ob das Markenregister bereits ältere Marken umfasst, die mit einer jüngeren Markenanmeldung identisch oder verwechselbar ähnlich sind. Die Verteidigung der eigenen Marke ist daher stets Aufgabe des Markeninhabers selbst.

Um zu verhindern, dass jüngere Markenanmeldungen, die mit dem eigenen Zeichen verwechslungsfähig sind, zu einer rechtsbeständigen Eintragung kommen, sollte die Veröffentlichung neuer Marken und Markenanmeldungen in den jeweiligen Markenblättern überwacht werden. Es empfiehlt sich daher, die Marke nach der Eintragung in unsere Kollisionsüberwachung aufzunehmen.

Bei unserer Kollisionsüberwachung prüfen wir täglich die neu hinzugekommenen Marken und Markenanmeldungen daraufhin, ob diese zu Verwechslungen auf einem gemeinsamen Markt Anlass geben könnten. Sofern aus juristischer Sicht eine solche Verwechslungsgefahr besteht, erhalten Sie einen Registerauszug der entsprechenden Marke zusammen mit unserer rechtlichen Einschätzung. Innerhalb der Widerspruchsfrist können wir dann Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einlegen und diese dadurch rückwirkend beseitigen. Einmal im Jahr übermitteln wir einen Überblick über alle ähnlichen Marken und Markenanmeldungen des zurückliegenden Überwachungszeitraums.

Schutzrechtsanmeldung

Schutzrechtsanmeldung

Die Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Schutzrechtsanmeldung gestalten wir gerne nach Ihren individuellen Wünschen, grundsätzlich aber so, dass damit für Sie der geringstmögliche Aufwand verbunden ist.

Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben und in einem ersten persönlichen oder telefonischen Gespräch die Art der für Ihr geistiges Eigentum erforderlichen Schutzrechtsanmeldung bestimmt wurde, wird in einem weiteren Schritt entschieden, welche Unterlagen für die Ausarbeitung der Anmeldung benötigt werden. Gegebenenfalls, falls es sich um eine nicht transportable technische Erfindung oder einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, sollte ein Termin in Ihrem Hause vereinbart werden. 

Die Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen erfolgt grundsätzlich im Dialog mit dem Erfinder oder Anmelder. Dies gilt in besonderem Maße für technische Schutzrechte, die in der Regel eine eingehende Besprechung und Diskussion erfordern. Die patentanwaltliche Tätigkeit betrifft dabei in ihrem Kern die Umsetzung der technischen Lehre in die Sprache des Juristen.

Im Anschluss an die Ausarbeitung eines Entwurfs für die Anmeldung erfolgt die Abstimmung in einer weiteren Besprechung, um Fragen und gegebenenfalls Ergänzungen diskutieren zu können. Mit Ihrem Einverständnis wird die Anmeldung bei der zuständigen Behörde hinterlegt.

Recherche

Recherche

Die Sorgfaltspflicht gebietet es, vor Aufnahme der Fertigung und/oder des Vertriebs eines neuen Produktes festzustellen, ob dadurch Rechte Dritter an einem bestimmten Gegenstand oder einer bestimmten Marke tangiert werden. Um beispielsweise sicherzustellen, dass durch Ihr Produkt oder Ihre Produktentwicklung keine älteren Schutzrechte verletzt werden, sind vorsorgliche Recherchen unerlässlich.

1. Markenrecherchen

Eine besondere Bedeutung kommt der Markenrecherche zu, denn bereits die ungerechtfertigte Anmeldung eines Zeichens kann unabhängig von einer noch nicht erfolgten Benutzung Ansprüche eines Dritten auslösen. Hier ist also erhöhte Vorsicht geboten. Obwohl sich durch die Markenrecherche nie alle fremden Rechte an einem Zeichen zuverlässig ermitteln lassen, weil Markenrechte auch durch die bloße Benutzung ohne Eintragung entstehen können, so ergibt die Markenrecherche dennoch eine gute Übersicht über identische oder ähnliche eingetragene Marken.

2. Patentrecherchen

Recherchen können nach beliebigen Suchbegriffen durchgeführt werden: nach Schutzrechten einer bestimmten Firma, nach einem bestimmten Erfinder, nach Patentfamilien, nach Stichworten, nach Patentklassen, nach bestimmten Merkmalen und dergleichen. Es ist für uns ohne Weiteres möglich, für eine Vielzahl von Ländern Recherchen durchzuführen.

Im Einzelnen unterscheiden sich Recherchen nach dem Gegenstand bzw. der Zielsetzung:

Neuheitsrecherche 

Aufgrund der Neuheitsrecherche können wir die gesetzlichen Anforderungen an die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit prüfen. Eine vollständige Recherche sollte sich nicht nur auf Schutzrechte bestimmter Inhaber beschränken. Die Recherche nach deutschen, europäischen und internationalen Dokumenten erfolgt in einer Vielzahl von Datenbanken. Hierzu erstellen wir Ihnen gern ein Angebot mit verbindlicher Kostenobergrenze.

Einspruchsrecherche

Schutzrechte Dritter können oftmals eigene Produkte und Entwicklungen wesentlich behindern. Aufgrund eines Einspruchs oder einer Nichtigkeitsklage kann ein zu Unrecht erteiltes Patent auf einfache und kostengünstige Weise angegriffen werden. Selbstverständlich kann der so aufgefundene Stand der Technik auch als Basis einer Vereinbarung mit einer für Sie kostenlosen Lizenz dienen. Ziel dieser Recherche ist es, die Merkmale des gegnerischen Patentes im Stand der Technik nachzuweisen.

Namensrecherche 

Einen vollständigen Überblick über die technischen Schutzrechte eines Mitbewerbers ermöglicht die Recherche nach dem Namen des Inhabers oder eines Erfinders. Diese können auch regelmäßig durchgeführt werden, um so die Entwicklungen des Mitbewerbers frühzeitig, möglicherweise sogar noch vor der Markteinführung, erfassen zu können.

Patentfamilien

Oftmals werden Patentanmeldungen nicht auf ein einziges Land beschränkt. Alle nationalen und internationalen Schutzrechte zu derselben Erfindung lassen sich durch eine Recherche zu der Patentfamilie strukturiert und übersichtlich darstellen. 

Und wenn Sie selbst recherchieren wollen, empfehlen wir …

http://depatisnet.dpma.de

http://ep.espacenet.com