Überwachung

Überwachung

Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Unternehmers, sich laufend über bestehende, insbesondere über neu zur Eintragung gelangte Patente, Gebrauchsmuster, Marken und geschützte Designs in den Geschäftsbereichen, in denen sein Unternehmen tätig ist, zu unterrichten. Der Unternehmer handelt also schuldhaft, wenn er sich über bestehende oder neu veröffentlichte Schutzrechte in seinem Geschäftsbereich nicht ausreichend informiert hat und deswegen fremde Schutzrechte missachtet.

Grundsätzlich sollte sich jedes Unternehmen, das Entwicklung betreibt, über das Geschehen auf seinem Tätigkeitsgebiet mit Hilfe einer permanenten Patentüberwachung auf dem Laufenden halten. Neben der technischen Entwicklung kann damit auch das Marktgeschehen und die Wettbewerberaktivität beobachtet werden.

Der Lösung dieser Aufgabe dient unsere auch als „Wettbewerbsmonitoring“ bezeichnete Schutzrechtsüberwachung.

Patentüberwachung

Häufige Fragestellungen, die mit Hilfe der Patentüberwachung beantwortet werden, sind:

  • Welche neuen Produkte oder Verfahren gibt es auf einem Sachgebiet?
  • Welchen Gegenstand betreffen Neuanmeldungen eines Mitbewerbers und welche Länder hält er für relevant?
  • Nimmt das Verfahren einen erfolgreichen Verlauf und wann wird ein Patent erteilt?

Aus den verschiedenen Fragestellungen ergeben sich individuelle Anforderungen und damit für die Patentüberwachung verschiedene Varianten. Hierzu ist zunächst grundsätzlich das Überwachungsintervall festzulegen.

Soll die Überwachung möglicherweise zur Einreichung eines Einspruchs gegen ein Patent genutzt werden, ist im Hinblick auf die kurze dreimonatige Einspruchsfrist beim Deutschen Patent- und Markenamt ein wöchentliches oder monatliches Überwachungsintervall sinnvoll.

Soll die Überwachung lediglich der generellen Information ohne rechtliche Konsequenzen dienen, sind auch längere Intervalle möglich. Auch von der Anzahl der zu erwartenden Treffermenge, insbesondere hergeleitet aus Aktivitäten der Vergangenheit, sollte das Überwachungsintervall beeinflusst werden. Auf diese Weise kann der Umfang auf eine vernünftige Anzahl von Dokumenten beschränkt werden.

Entschieden werden muss weiterhin über die zu überwachenden Dokumentenarten und Länder. Hier ist von Bedeutung, zu welchem Zweck (nur technische oder auch rechtliche Information) und im Hinblick auf welche Märkte (nur Inland oder bestimmte Länder im Ausland) die Überwachung durchgeführt wird.

Bei der Aufbereitung der Ergebnisse richten wir uns selbstverständlich nach Ihren Wünschen. Verschiedene Möglichkeiten und Medien stehen zur Auswahl. Die aufgefundenen Dokumente können als Komplettdokumente oder beschränkt auf Titelseiten übermittelt werden. Die Übermittlung kann per E-Mail, im pdf-Format, per Post auf einem Datenspeicher (CD-ROM) oder auch als Papierfassung erfolgen.

Markenkollisionsüberwachung

Viele der relevanten Markenämter führen im Rahmen des Anmeldeverfahrens lediglich eine von möglichen älteren Marken unabhängige Formalprüfung zu neu angemeldeten Marken durch. Beispielsweise prüft das Deutsche Patent- und Markenamt nicht, ob das Markenregister bereits ältere Marken umfasst, die mit einer jüngeren Markenanmeldung identisch oder verwechselbar ähnlich sind. Die Verteidigung der eigenen Marke ist daher stets Aufgabe des Markeninhabers selbst.

Um zu verhindern, dass jüngere Markenanmeldungen, die mit dem eigenen Zeichen verwechslungsfähig sind, zu einer rechtsbeständigen Eintragung kommen, sollte die Veröffentlichung neuer Marken und Markenanmeldungen in den jeweiligen Markenblättern überwacht werden. Es empfiehlt sich daher, die Marke nach der Eintragung in unsere Kollisionsüberwachung aufzunehmen.

Bei unserer Kollisionsüberwachung prüfen wir täglich die neu hinzugekommenen Marken und Markenanmeldungen daraufhin, ob diese zu Verwechslungen auf einem gemeinsamen Markt Anlass geben könnten. Sofern aus juristischer Sicht eine solche Verwechslungsgefahr besteht, erhalten Sie einen Registerauszug der entsprechenden Marke zusammen mit unserer rechtlichen Einschätzung. Innerhalb der Widerspruchsfrist können wir dann Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einlegen und diese dadurch rückwirkend beseitigen. Einmal im Jahr übermitteln wir einen Überblick über alle ähnlichen Marken und Markenanmeldungen des zurückliegenden Überwachungszeitraums.