Durchsetzung Ihrer Rechte

Durchsetzung Ihrer Rechte

Ganz gleich, ob Sie einem Angriff eines Wettbewerbers aus einem Schutzrecht ausgesetzt sind oder ob Sie selbst gegen Ihren Wettbewerber vorgehen wollen:

Nur eine umfassende und kompetente Beratung schützt Sie vor unkalkulierbaren Risiken.

Denn erst die Abschätzung der Risiken gestattet es Ihnen, den weiteren Fortgang zu gestalten und Ihre Interessen entweder vor Gericht oder außergerichtlich durchzusetzen. Im letzteren Fall ist vor den ordentlichen Gerichten oftmals die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gesetzlich vorgeschrieben. Zu unserem Netzwerk gehören erfahrene Rechtsanwälte bei nahezu allen relevanten Gerichten. 

Ein erster aktiver Schritt bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kann eine Berechtigungsanfrage oder auch eine Abmahnung sein. Stehen dem Wettbewerber offensichtlich keine Rechtfertigungsgründe zu, so kann auch unmittelbar der Klageweg beschritten werden.

In Fällen besonderer Dringlichkeit können wir eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken, um so beispielsweise Messeauftritte des mutmaßlichen Verletzers Ihres Schutzrechtes schnellstmöglich zu beenden.