Schutzrechtsanmeldung

Schutzrechtsanmeldung

Die Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Schutzrechtsanmeldung gestalten wir gerne nach Ihren individuellen Wünschen, grundsätzlich aber so, dass damit für Sie der geringstmögliche Aufwand verbunden ist.

Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben und in einem ersten persönlichen oder telefonischen Gespräch die Art der für Ihr geistiges Eigentum erforderlichen Schutzrechtsanmeldung bestimmt wurde, wird in einem weiteren Schritt entschieden, welche Unterlagen für die Ausarbeitung der Anmeldung benötigt werden. Gegebenenfalls, falls es sich um eine nicht transportable technische Erfindung oder einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, sollte ein Termin in Ihrem Hause vereinbart werden. 

Die Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen erfolgt grundsätzlich im Dialog mit dem Erfinder oder Anmelder. Dies gilt in besonderem Maße für technische Schutzrechte, die in der Regel eine eingehende Besprechung und Diskussion erfordern. Die patentanwaltliche Tätigkeit betrifft dabei in ihrem Kern die Umsetzung der technischen Lehre in die Sprache des Juristen.

Im Anschluss an die Ausarbeitung eines Entwurfs für die Anmeldung erfolgt die Abstimmung in einer weiteren Besprechung, um Fragen und gegebenenfalls Ergänzungen diskutieren zu können. Mit Ihrem Einverständnis wird die Anmeldung bei der zuständigen Behörde hinterlegt.