RECHTSGEBIETE

Rechtsgebiete

Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere in den Rechtsgebieten:

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Lizenzvertragsrecht

Schöpfen Sie Ihren wirtschaftlichen Vorteil aus dem Nutzen von Schutzrechten.

Gewerbliche Schutzrechte schützen vor Nachahmung, also vor der kostenlosen Übernahme durch Wettbewerber.

Nur durch die Erteilung beziehungsweise Eintragung eines Schutzrechtes erhält der Inhaber ein Verbietungsrecht gegenüber einem unberechtigten Dritten und damit die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Verwertung des Schutzgegenstandes.

Mit Schutzrechten ist im Allgemeinen ein besonderer Qualitätseindruck verbunden, das erteilte Schutzrecht weist auf die Einzigartigkeit des Produktes hin. Zudem gelten Unternehmen mit vielen Schutzrechten als besonders innovativ.

Gewerbliche Schutzrechte lassen sich außerdem auch ohne eigenen Vertrieb oder eine eigene Firma verwerten. Der Inhaber kann seine Schutzrechte oder auch Schutzrechtsanmeldungen lizensieren.