Marke

Marke

Die eingetragene Marke dient der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen, die gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt anzugeben sind, hinsichtlich ihrer betrieblichen Herkunft. Die Marke darf sich definitionsgemäß nicht in einer Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen erschöpfen, sondern muss diese vielmehr unterscheidbar machen, und zwar nicht etwa hinsichtlich ihrer Eigenschaften, sondern ausschließlich hinsichtlich ihres Ursprungs. So wäre beispielsweise der Begriff „Stuhl“ für die Ware „Sitzmöbel“ ein glatt beschreibender und damit ein freihaltebedürftiger Begriff.

Dabei ist der Markenschutz nicht etwa auf ein Wort, ein Bildzeichen (Logo) oder eine Kombination hieraus beschränkt. Inzwischen haben auch neue Markenformen, wie beispielsweise die Dreidimensionale Marke, die Hörmarke und sogar Geruchsmarken Bedeutung erlangt.

Der Schutz durch eine Marke ist vor allem deswegen von großer Bedeutung, weil es ein Neuheitserfordernis, wie beispielsweise bei einem Patent, im Markenrecht nicht gibt. Wettbewerber könnten daher versuchen, den Erfolg eines Produktes auszunutzen und das damit verbundene Zeichen für sich anmelden.

Ein wesentlicher Vorteil der Marke ist außerdem, dass die Marke beliebig oft verlängert werden kann und so ein wirkungsvoller Schutz gegen Wettbewerber auch noch lange nach Ablauf eines Patent- oder Gebrauchsmusterschutzes zur Verfügung steht.

Vor der Markenanmeldung ist jedoch eine Recherche erforderlich, um so einen unbeabsichtigten Eingriff in Rechte Dritter zu vermeiden.

Über eine internationale Markenregistrierung, eine sogenannte IR-Marke, ist es möglich, in fast allen europäischen Ländern – auch außerhalb der Europäischen Union – sowie vielen weiteren Ländern, beispielsweise Japan, Russland, China, Korea, Singapur oder Türkei, einen Markenschutz zu erlangen.

Hier ist es jedoch erforderlich, vorab eine deutsche nationale Markenanmeldung oder die Anmeldung einer Unionsmarke (EU) vorzunehmen, die dann als Basis der internationalen Markenregistrierung dient. Die IR-Marke ist zunächst für 5 Jahre an den Fortbestand der Ursprungsanmeldung gebunden und wird anschließend unabhängig.

Eine Schutzmöglichkeit mit Wirkung für das gesamte, auch zukünftige Gebiet der Europäischen Union bietet die Unionsmarke.

Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zu diesem Schutzrecht haben wir für Sie in einem Merkblattzusammengestellt. Um das Merkblatt anzusehen oder auszudrucken, bitte einfach das rechtsstehende Symbol anwählen. 

Datenblatt Patent